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Liebe Eltern,

am Mittwoch, 23.08., fand die diesjährige Elternversammlung zum Schuljahresbeginn statt.

Die von uns am 15.08. zur Zustellung an den Postdienstleister übergebenen etwa 200 Einladungen haben nahezu niemanden von Ihnen erreicht. Dieser Vorgang und die daraus folgenden schulpraktischen und vertraglichen Konsequenzen beschäftigen uns gegenwärtig.

Die Zahl der Teilnehmenden beschränkte sich deshalb auf 11 Personen.

Sie finden nun hier (click) die Präsentation des Abends. Ich muss Sie leider bitten, sich diese selber anzuschauen und gerne auch Ihr Kind bei Verständnisfragen um Erläuterung zu bitten. Alle Informationen befinden sich auch in dem Neukolliheft, das die Kollegiat_innen des 11.Jahrgangs während der Eingangstage erhalten haben. Für neu in die Hauptphase eingetretene Kollegiat_innen besteht Zugang zu unserem Hauptphasen ABC, so dass Sie bei offen bleibenden Fragen in Ihrem Kind eine/n Ansprechpartner/in haben.

Selbstverständlich besteht bei einzelfallbezogenen Fragen, Unsicherheiten und Anliegen immer die Möglichkeit, sich an die Schule zu wenden.

Die Elternversammlung hatte auch für die Eltern minderjähriger Kollegiat_innen, an die sich die postalische Einladung gerichtet hatte,die Wahlen zur Kollegpflegschaft und der Elternertreter_innen in den schulischen Gremien (insbes. Schulkonferenzen, Fachkonferenzen, Arbeitsgruppen) zum Inhalt.

Diese Wahl gemäß demokratischer Prinzipien durchzuführen, war uns am 15.08. nicht möglich.

Ich lade Sie deshalb (in Abstimmung mit den vier Elternteilen, die sich bereit gefunden hatten, vorübergehend Ansprechpartner_innen zu sein) zu einer erneuten konstituierenden Versammlung der Elternschaft am

Montag, 11.09., von 18.00 – 20.00 Uhr auf Feld II

ins Oberstufen-Kolleg ein.

Tagesordnungspunkte sind:

 

    • Wahl der Kollegpflegschaft

    • Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz (durch die gewählte Kollegpflegschaft)

    • Wahlen in weitere Ausschüsse und der Fachkonferenzvertretungen

    • Inhaltliche Vorbereitung der Schulkonferenz

Stimmberechtigt sind alle Eltern, deren Kind bis zum 23.08. minderjährig war. Wer in ein Amt gewählt wird, nimmt dieses für das gesamte Schuljahr wahr, unabhängig davon, ob das Kind im Schuljahresverlauf volljährig wird.

Eingeladen sind auch Eltern, die an der Elternarbeit mitwirken wollen, obwohl ihr Kind bereits volljährig ist. In der Vergangenheit war es sehr positiv, wenn Eltern mit bereits bestehender Mitwirkungserfahrung die Kollegpflegschaft fachlich unterstützt haben.

Es tut mir leid, dass eine Elterninformation nun nur eingeschränkt durchgeführt werden kann und Ihnen der erste Termin nicht bekannt gegeben wurde.

Trotzdem hoffe ich, Sie zumindest über die Gründe hinreichend informiert zu haben und freue mich über Ihre Teilnahme an der erneuten Elternversammlung, damit auch Sie als Eltern sich angemessen und demokratisch legitimiert in das Schulleben einbringen können.

Viele Grüße
und ich entschuldige mich für die beschriebenen Widrigkeiten.

Lutz van Spankeren
(Kollegleiter)