Bewerbungsvoraussetzungen
Du bist ...
… Schüler:in der 9. oder 10. Klasse eines Gymnasiums?
… Schüler:in der 10. Klasse einer Gesamtschule, Realschule, Sekundarschule, Hauptschule oder einer Berufsabschlussklasse und du erreichst (voraussichtlich) den mittleren Schulabschluss (egal ob mit oder ohne Q-Vermerk)?
… hast einen Ersten Schulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung oder du bist seit mindestens zwei Jahren berufstätig und noch jünger als 25 Jahre?
Dann ist das Abitur oder Fachabitur am Oberstufen-Kolleg vielleicht das richtige für dich! – Bewerbung wieder ab Oktober für Schulbeginn in 2024 – für den Beginn in 2023 ist das Verfahren leider schon beendet –
Du bist …
zugewanderte:r Bewerber:in und interessiert an Informationen zur „gestreckten Eingangsphase“ mit Förderung der Fremdsprache Deutsch?
Dann sind diese Informationen aus diesem „Flyer Gestreckte Eingangsphase“ sehr wichtig für dich. – das Bewerbungsverfahren 2023 läuft gerade!
Welche Voraussetzungen musst du genau erfüllen?
Am Oberstufen-Kolleg aufgenommen werden kann, wer alle folgenden drei Bedingungen mit Beginn des Ausbildungsjahres (31. Juli 2023) erfüllt:
- Zu Beginn des Ausbildungsjahres bist du jünger als 25 Jahre.
- Du hast mit Beginn des Ausbildungsjahres noch keinen gymnasialen Bildungsgang mit der Fachhochschulreife oder dem schulischen Teil der Fachhochschulreife abgeschlossen (d.h. die Q1 der Oberstufe darf nicht abgeschlossen sein).
- Mindestens eine der folgenden Bedingungen trifft auf dich zu:
→ Du besitzen zu Beginn des Ausbildungsjahres einen mittleren Schulabschluss oder die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (Q-Vermerk).
→ Du besitzt bereits einen Hauptschulabschluss (Erster Abschluss) sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung.
→ Du besitzt bereits einen Hauptschulabschluss (Erster Abschluss) und warst nachweisbar mindestens zwei Jahre berufstätig.
→ Ein Q-Vermerk ist für die Aufnahme nicht erforderlich!
Hinweis: Die rechtlichen Grundlagen zur Aufnahme am Oberstufen-Kolleg sind zu finden unter BASS 13-52 Nr. 251.2 sowie der BASS 13-52 Nr. 251.3.