Bewerbungsvoraussetzungen
Wer bewirbt sich?
Unsere Bewerber:innen wollen ihr Abitur oder Fachabitur machen und sind zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel
→ Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse oder 10. Klasse von Gymnasien
→ Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse von Gesamtschulen, Realschulen, Hauptschulen, oder Schülerinnen und Schüler einer Berufsabschlussklasse
→ junge Berufstätige und Arbeitslose unter 25 Jahren.
Voraussetzungen
→ Ein Q-Vermerk ist für die Aufnahme nicht erforderlich!
Sie können sich am Oberstufen-Kolleg bewerben, wenn Sie zum Beginn des Ausbildungsjahres (31.Juli 2021) die nachfolgenden Voraussetzungen für die Aufnahme am Oberstufen-Kolleg (voraussichtlich) erfüllen.
Am Oberstufen-Kolleg aufgenommen werden kann, wer alle folgenden drei Bedingungen erfüllt:
- Zu Beginn des Ausbildungsjahres sind Sie jünger als 25 Jahre.
- Sie haben mit Beginn des Ausbildungsjahres noch keinen gymnasialen Bildungsgang mit der Fachhochschulreife oder dem schulischen Teil der Fachhochschulreife abgeschlossen.
- Mindestens eine der folgenden Bedingungen trifft auf Sie zu:
→ Sie besitzen zu Beginn des Ausbildungsjahres einen mittleren Schulabschluss oder die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (Q-Vermerk).
→ Sie besitzen bereits einen Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung.
→ Sie besitzen bereits einen Hauptschulabschluss und waren nachweisbar mindestens zwei Jahre berufstätig.
Hinweis: Die rechtlichen Grundlagen zur Aufnahme am Oberstufen-Kolleg sind zu finden unter BASS 13-52 Nr. 251.2 sowie der BASS 13-52 Nr. 251.3.