Bewerbungsvoraussetzungen

Du bist ...

Schüler:in der 9. oder 10. Klasse eines Gymnasiums?

… Schüler:in der 10. Klasse einer Gesamtschule, Realschule, Sekundarschule, Hauptschule oder einer Berufsabschlussklasse und du erreichst (voraussichtlich) den mittleren Schulabschluss (egal ob mit oder ohne Q-Vermerk)?

…  hast einen Ersten Schulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung oder du bist seit mindestens zwei Jahren berufstätig und noch jünger als 25 Jahre?

Dann ist das Abitur oder Fachabitur am Oberstufen-Kolleg vielleicht das richtige für dich!     – Bewerbung wieder ab Oktober für Schulbeginn in 2024 – für den Beginn in 2023 ist das Verfahren leider schon beendet –

Du bist …

zugewanderte:r  Bewerber:in und interessiert an Informationen zur „gestreckten Eingangsphase“ mit Förderung der Fremdsprache Deutsch?

Dann sind diese Informationen aus diesem  Flyer Gestreckte Eingangsphasesehr wichtig für dich.    – das Bewerbungsverfahren 2023 läuft gerade!
 

Welche Voraussetzungen musst du genau erfüllen?

Am Oberstufen-Kolleg aufgenommen werden kann, wer alle folgenden drei Bedingungen mit Beginn des Ausbildungsjahres (31. Juli 2023) erfüllt:

  1. Zu Beginn des Ausbildungsjahres bist du jünger als 25 Jahre.
  2. Du hast mit Beginn des Ausbildungsjahres noch keinen gymnasialen Bildungsgang mit der Fachhochschulreife oder dem schulischen Teil der Fachhochschulreife abgeschlossen (d.h. die Q1 der Oberstufe darf nicht abgeschlossen sein).
  3. Mindestens eine der folgenden Bedingungen trifft auf dich zu:

→ Du besitzen zu Beginn des Ausbildungsjahres einen mittleren Schulabschluss oder die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (Q-Vermerk).

→ Du besitzt bereits einen Hauptschulabschluss (Erster Abschluss) sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung.

→ Du besitzt bereits einen Hauptschulabschluss (Erster Abschluss) und warst nachweisbar mindestens zwei Jahre berufstätig.

→ Ein Q-Vermerk ist für die Aufnahme nicht erforderlich!

Hinweis: Die rechtlichen Grundlagen zur Aufnahme am Oberstufen-Kolleg sind zu finden unter BASS 13-52 Nr. 251.2 sowie der BASS 13-52 Nr. 251.3.