Leistungsverständnis

Die Kollegiat:innen sollen die Fähigkeit erlangen, sich Ziele für den Unterricht zu setzen, ihre Leistungen selbst einzuschätzen und sich für ihre Lernfortschritte verantwortlich zu fühlen. Dieser Prozess eigenverantwortlichen Lernens wird durch differenzierte Leistungsfeststellungen und Leistungsbeurteilungen und das Portfolio unterstützt, die der Rückmeldung des individuellen Lernerfolgs und der Beratung dienen. Leistung soll nicht durch Druck, sondern durch Motivation und gegenstandsbezogenes Interesse zustande kommen und bezogen auf die individuellen Lernfortschritte des Einzelnen und die Ziele des Kurses bewertet werden.

In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sind wichtige Strukturmerkmale des Oberstufen-Kollegs verankert worden, deren Erprobung Anstöße für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe geben soll:

  • Vor Beginn der Ausbildung finden sorgfältige Diagnosen zu den grundlegenden
    Fähigkeiten in den Bereichen Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremd-
    sprache (in der Regel Englisch) statt. Auf dieser Grundlage belegen die
    Kollegiat:innen die Basis- und, falls erforderlich, Brückenkurse in der
    Eingangsphase.
  • Grundsätzlich werden Leistungsnachweise und Kurse als bestanden oder
    nicht bestanden bewertet.
  • Ab Beginn der Hauptphase wird in jedem Kurs jeweils ein Leistungsnachweis benotet.
  • Während der dreijährigen Ausbildung gibt es keine benoteten
    Zwischenzeugnisse, um formale Konkurrenz abzubauen und stattdessen
    die individuelle und inhaltsbezogene Rückmeldung zu verbessern.
  • Zur Dokumentation ihres Lernprozesses und zur Förderung der
    Kommunikation führen die Kollegiat:innen ein Portfolio. Das Portfolio
    gehört zu den Voraussetzungen für den Übergang in die Hauptphase und
    für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
  • Der Übergang von der Eingangsphase in die Hauptphase wird durch eine
    Konferenz beraten und entschieden.
  • In der Hauptphase werden 28 einzelne Leistungsnachweise, die die
    Kollegiat:innen dafür ausgewählt und bestimmt haben, benotet.

 

  • Während der gesamten Ausbildung kann bei Vorliegen einer Beeinträchtigung und auf
    Antrag Nachteilsausgleich gewährt werden.
  • Die Abschlussprüfung umfasst eine Klausur in jedem Studienfach, eine
    weitere Klausur in einem Aufgabenfeld
    oder in einer Fremdsprache, eine mündliche Prüfung in einem der
    Studienfächer und eine fächerübergreifende mündliche
    Prüfung auf der Basis des Portfolios.


Alle Prüfungsleistungen der Abschlussprüfung werden mit den üblichen Noten bewertet und in Punkte übertragen; die Punkte aus den 28 benoteten Leistungsnachweisen gehen zu ca. 60% in die Gesamtqualifikation mit ein.