Leistungsverständnis
Die Kollegiat:innen sollen die Fähigkeit erlangen, sich Ziele für den Unterricht zu setzen, ihre Leistungen selbst einzuschätzen und sich für ihre Lernfortschritte verantwortlich zu fühlen. Dieser Prozess eigenverantwortlichen Lernens wird durch differenzierte Leistungsfeststellungen und Leistungsbeurteilungen und das Portfolio unterstützt, die der Rückmeldung des individuellen Lernerfolgs und der Beratung dienen. Leistung soll nicht durch Druck, sondern durch Motivation und gegenstandsbezogenes Interesse zustande kommen und bezogen auf die individuellen Lernfortschritte des Einzelnen und die Ziele des Kurses bewertet werden.
In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sind wichtige Strukturmerkmale des Oberstufen-Kollegs verankert worden, deren Erprobung Anstöße für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe geben soll:
- Vor Beginn der Ausbildung finden sorgfältige Diagnosen zu den grundlegenden
Fähigkeiten in den Bereichen Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremd-
sprache (in der Regel Englisch) statt. Auf dieser Grundlage belegen die
Kollegiat:innen die Basis- und, falls erforderlich, Brückenkurse in der
Eingangsphase.
- Grundsätzlich werden Leistungsnachweise und Kurse als bestanden oder
nicht bestanden bewertet.
- Ab Beginn der Hauptphase wird in jedem Kurs jeweils ein Leistungsnachweis benotet.
- Während der dreijährigen Ausbildung gibt es keine benoteten
Zwischenzeugnisse, um formale Konkurrenz abzubauen und stattdessen
die individuelle und inhaltsbezogene Rückmeldung zu verbessern.
- Zur Dokumentation ihres Lernprozesses und zur Förderung der
Kommunikation führen die Kollegiat:innen ein Portfolio. Das Portfolio
gehört zu den Voraussetzungen für den Übergang in die Hauptphase und
für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
- Der Übergang von der Eingangsphase in die Hauptphase wird durch eine
Konferenz beraten und entschieden. - In der Hauptphase werden 28 einzelne Leistungsnachweise, die die
Kollegiat:innen dafür ausgewählt und bestimmt haben, benotet.
- Während der gesamten Ausbildung kann bei Vorliegen einer Beeinträchtigung und auf
Antrag Nachteilsausgleich gewährt werden.
- Die Abschlussprüfung umfasst eine Klausur in jedem Studienfach, eine
weitere Klausur in einem Aufgabenfeld
oder in einer Fremdsprache, eine mündliche Prüfung in einem der
Studienfächer und eine fächerübergreifende mündliche
Prüfung auf der Basis des Portfolios.
Alle Prüfungsleistungen der Abschlussprüfung werden mit den üblichen Noten bewertet und in Punkte übertragen; die Punkte aus den 28 benoteten Leistungsnachweisen gehen zu ca. 60% in die Gesamtqualifikation mit ein.
Der Abschluss am Oberstufen-Kolleg ist ein bundesweit gültiges Abitur. Zusätzlich ist es in einigen Studienfächern möglich, innerhalb des letzten Jahres am Oberstufen-Kolleg reguläre Kurse in der Universität zu besuchen – wie eine Studentin oder ein Student. Diese Kurse kann man sich dann bereits für das Studium anrechnen lassen.
Der Kontakt zur Universität ist in dieser Hinsicht gut und es gibt lange Erfahrung darin, mit der Universität zusammenzuarbeiten, d.h. Kollegiat:innen die Möglichkeit zu eröffnen, an Universitätskursen teilzunehmen, und diese Kurse zu begleiten. Manchmal werden durch Lehrende des Oberstufen-Kollegs Kurse in der Universität angeboten, die dann von Kollegiat:innen und Student:innen besucht werden können.
- Die Ausbildung am Oberstufen-Kolleg dauert 6 Semester (Halbjahre) mit dem Ziel Abitur und 4 Semester mit dem Ziel schulischer Teil der Fachhochschulreife.
- In jeder Semesterwoche finden durchschnittlich 34 Kursstunden statt.
- In Stufe 11 erhalten alle Kollegiat:innen unabhängig von ihrer bisherigen Schullaufbahn die Gelegenheit, notwendiges Grundlagenwissen für den Besuch der Hauptphase zu festigen und zu vertiefen. Der Schwerpunkt liegt hier auf den Grundlagenfächern
- Mathematik
- Deutsch
- Fremdsprache
- Naturwissenschaften
- Informatische Grundbildung.
Die Brückenkurse dienen dem individuellen Aufarbeiten von größeren Wissenslücken in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und werden je nach Bedarf zugewiesen.
Bei den Grundkursen kann es sich um sehr verschiedene Kurse handeln. Die Bandbreite reicht von Philosophiekursen bis zum Holzwerken.
- In Stufe 12 und 13, der sogenannten Hauptphase, werden die Studienfächer sowie die Fremdsprachenkurse fortgesetzt. Die Grundkurse, darunter die Profilkurse und die Sportkurse, werden von den Kollegiat:innen gewählt.
- Jedes Semester schließt mit der zweiwöchigen Projektphase ab, in der Vollzeit am Projekt gearbeitet wird.
Eine individuelle Leistungsbeurteilung, die individuelle Stärken wertschätzt, steht für uns im Vordergrund. Leistung ist für uns mehr als eine Ziffernnote.
- Leistungsbeurteilung erfolgt primär über individuelle, differenzierte Rückmeldungen und der Bewertung als bestanden / nicht bestanden.
- Eine Benotung (0 bis 15 Punkte) erfolgt in jedem Kurs nur für einen Leistungsnachweis pro Halbjahr. Dieser kann – innerhalb gewisser Vorgaben – von den Kollegiat:innen gemäß der eigenen Stärken zu Beginn des Halbjahres frei ausgewählt werden.
- Die Eingangsphase ist komplett notenfrei.
- Leistung kann auf vielfältige Art und Weise erbracht werden. Neben den bekannten Prüfungsformen wie Klausuren und Referaten sind auch kreative und individuell abgesprochene Arten von Leistungsnachweisen in den Kursen möglich.
- Im Ausbildungs-Portfolio werden die erbrachten Leistungsnachweise zusammen mit kritischen Selbsteinschätzungen (Reflexionen) der Kollegiat:innen und den Leistungsbeurteilungen der Lehrenden gesammelt. Das Portfolio dokumentiert damit die eigene Lernleistung. Das Portfolio ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Abiturzulassung.
Liegt eine besondere Ausgangsbedingung für die Ausbildung am Oberstufen-Kolleg vor, so kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich sinnvoll sein. Eine besondere Ausgangsbedingung kann zum Beispiel eine psychische oder chronische physische Erkrankung sein, eine Autismus-Spektrum-Störung, eine körperliche Behinderung oder eine Lese-Rechtschreibstörung. Ist das der Fall, so kann zur Gewährung eines individuellen, auf die spezifische Ausgangsbedingung angepassten Nachteilsausgleichs eine Beratung wichtig sein. Ein Beratungstermin kann bei der Pädagogischen Leiterin oder über osk_nta@uni-bielefeld.de vereinbart werden. Wünschenswert ist, dass für die Ausbildung in der Oberstufe der individuelle Nachteilsausgleich möglichst früh beantragt wird. Das gilt auch in Hinblick auf eine mögliche Gewährung für die Abiturprüfungen. Wer mehr wissen will:
Hier (click) geht es zu einem Flyer zu „Nachteilsausgleich in der Oberstufe“. https://www.biejournals.de/index.php/we_os/article/view/5429/4958
Ausführliche Darstellungen zu Forschungen und Ergebnissen zum Thema Nachteilsausgleich in der gymnasialen Oberstufe finden sich hier (click) unter https://www.biejournals.de/index.php/we_os/article/view/5429/4957.
Informationen zum Nachteilsausgleich bietet u.a. das NRW Schulministerium – nachlesbar unter: https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/3-Arbeitshilfe_GymnasialeOberstufe-und-Abiturpruefung.pdf
Zur Dokumentation und zur Förderung der Kommunikation über erbrachte Leistungen führt die Kollegiatin oder der Kollegiat ein Portfolio. Das Portfolio ist eine der Voraussetzungen für den Übergang in die Hauptphase und für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Das Portfolio für den Übergang in die Hauptphase enthält die Kursbescheinigungen aller in der Eingangsphase besuchten Kurse sowie die in diesen Kursen erbrachten Leistungsnachweise.
Das im Kolloquium vorzulegende Portfolio enthält mindestens folgende Bestandteile:
- eine Übersicht über die in der Hauptphase bestandenen Lehrveranstaltungen
- aus den Studienfachkursen der Hauptphase vier Leistungsnachweise
- aus den Grundkursen der Hauptphase drei Leistungsnachweise, und zwar aus je zwei aufeinanderfolgenden Kursen pro Aufgabenfeld
- ein Produkt aus einem Projekt oder eine entsprechende Dokumentation
- den Praktikumsbericht
- die benoteten Leistungsnachweise
Darüber hinaus können nach Entscheidung der Kollegiatin oder des Kollegiaten weitere Leistungsnachweise dokumentiert werden. Die ausgewählten Leistungsnachweise müssen bestanden sein. Zu den Leistungsnachweisen gemäß Absatz 3 und 4 werden im Portfolio die jeweilige Kursbeschreibung, eine schriftliche Begutachtung des Leistungsnachweises durch die Lehrende oder den Lehrenden und die Kollegiatin oder den Kollegiaten und gegebenenfalls die Bewertung dokumentiert.
§ 21 „Portfolio“ aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Text aus der Sicht einer Kollegiatin.
Alle Kollegiat:innen können sich während der Tutorenwahl, die jedes Halbjahr veranstaltet wird, einen neuen Tutor wählen, oder ihren bisherigen Tutor wechseln. Tutoren sind Lehrende, die eine begrenzte Zahl an Tutand:innen aufnehemen können, diese beraten und durch die Ausbildung am Oberstufen-Kolleg bis zum Abschluss begleiten.